Rolle des Vereins
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts organisierten sich Bürger aus allen Schichten der Bevölkerung in Feuerwehrvereinen, um sich gemeinsam gegen Feuersbrünste und Naturgewalten zu wehren. So geschah es auch in Tutzing am 17. Mai 1871. Die Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr war damals Ehrensache. Kaum einer der alteingesessenen Namen fehlt auf den historischen Mitgliederlisten.
Die nötige Ausrüstung wurde vor allem mit Spenden wohlhabender Villenbesitzer und durch Zuschüsse der Königlichen Regierung finanziert. Von 1875 bis 1911 unterhielt die Freiwillige Feuerwehr Tutzing sogar ein "Gesellschaftstheater", dessen spärlicher Ertrag ebenfalls in das Feuerlöschwesen investiert wurde.
Heute verpflichtet das Bayerische Feuerwehrgesetz die Kommunen, Feuerwehren aufzustellen, auszustatten und für den Unterhalt der Ausrüstung zu sorgen. Zusätzliche Vorschriften und Richtlinien regeln die Anforderungen bis ins letzte Detail.
In Artikel 5 führt das Bayerische Feuerwehrgesetz aus, dass die Einsatzkräfte in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt werden.
Das Stellen von Einsatzkräften ist entsprechend als Hauptzweck des Feuerwehrvereins in Artikel 1 unserer Vereinssatzung festgehalten. Dabei organisieren die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht nur sich selbst, sondern den kompletten Bereich Brandschutz und Technische Hilfeleistung – nach wie vor in ihrer Freizeit und ehrenamtlich.
In unserer Satzung sind aber noch weitere Vereinszwecke festgeschrieben:
So fördert der Feuerwehrverein auch die Belange des Feuerschutzes in unserer Gemeinde durch Bereitstellung von finanziellen Mitteln. Diese setzen sich aus den Beiträgen der Vereinsmitglieder, aber auch aus Spenden oder Erträgen von "wirtschaftlichen" Unternehmungen, wie zum Beispiel dem Wintersonnwendfeuer zusammen. Regelmäßig werden aus dem Vereinsvermögen Gerätschaften und Arbeitsmaterialien beschafft, die über die Gemeinde nicht finanziert werden können.
Als dritten, aber nicht minder wichtigen Vereinszweck haben die Mitglieder des Vereins die Förderung der Jugendarbeit in der Satzung festgeschrieben. Nur durch konsequente Nachwuchswerbung und - förderung ist es möglich, auch in Zukunft den Fortbestand des Vereins und somit des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes sicher zu stellen. Dass dies seit langen Jahren mit großem Erfolg praktiziert wird, zeigt zum Einen ein Blick auf die Alterspyramide innerhalb der aktiven Wehr und zum anderen ein Besuch der Jugendseiten.