Ausbildung

Die Feuerwehrausbildung ist in der bundesweit gültigen Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 2 geregelt.

Jeder Feuerwehrdienstleistende muss sich einer Grundausbildung unterziehen, die im Landkreis Starnberg mit der erfolgreichen Teilnahme am Truppmann-Lehrgangs als abgeschlossen gilt.

Die Zulassungsvoraussetzungen für den Truppmannlehrgang sind:

  • mindesten ein Jahr Ausbildungsdienst in der eigenen Feuerwehr
  • abgeschlossener Erste-Hilfe-Lehrgang
  • erfolgreich abgelegt Leistungsprüfung "Löschangriff" Stufe 1