Ausbildung
Die Feuerwehrausbildung ist in der bundesweit gültigen Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 2 geregelt.
Jeder Feuerwehrdienstleistende muss sich einer Grundausbildung unterziehen, die im Landkreis Starnberg mit der erfolgreichen Teilnahme am Truppmann-Lehrgangs als abgeschlossen gilt.
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Truppmannlehrgang sind:
- mindesten ein Jahr Ausbildungsdienst in der eigenen Feuerwehr
- abgeschlossener Erste-Hilfe-Lehrgang
- erfolgreich abgelegt Leistungsprüfung "Löschangriff" Stufe 1