Organisation
Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde, vergleichbar mit dem Bauhof oder den Ämtern im Rathaus.
Die Besonderheit einer Freiwilligen Feuerwehr, wie sie in Gemeinden und Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern üblich ist, liegt darin, dass die Feuerwehrdienstleistenden ehrenamtlich tätig sind und in der Regel im Feuerwehrverein organisiert sind. Der Feuerwehrdienst setzt eine Vereinsmitgliedschaft jedoch nicht voraus.
Trotz aller Freiwilligkeit sehen sich alle Feuerwehrdienstleistenden mit zahlreichen Richtlinien und Vorschriften konfrontiert. Hierzu zählen insbesondere die Landesfeuerwehrgesetze sowie die Feuerwehrdienstvorschriften.
Die Landesfeuerwehrschulen stellen auf Ihrer Feuerwehr Lernbar: Home (feuerwehr-lernbar.bayern) zahlreiche Vorschriften und Richtlinien zur Verfügung.
Satzungen der Gemeinde Tutzing
Die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Tutzing enthält konkrete Aussagen über die Zuständigkeiten und Aufgaben der Feuerwehren im Gemeindegebiet und über die Rechte und Pflichten des Kommandanten und der Feuerwehrdienstleistenden.
Für Einsätze außerhalb der Brandbekämpfung und der unmittelbaren Rettung von Menschen oder Tieren erheben die Gemeinden Kostenersatz in Form von Gebühren. Die Gebührensätze sind in der Feuerwehrgebührensatzung festgelegt.
Feuerwehr-
|
Feuerwehr-
|